Rechtsprechung
OLG Hamburg, 08.02.1985 - 8 W 33/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftpflichtversicherer; Ausnutzen der Rechtsmittelfrist; Aussichten einer Rechtsmitteleinlegung; Kosten einer Zahlungsaufforderung; Erstattungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 593
- VersR 1986, 1031
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 23.03.1993 - 11 W 3696/92
Kosten einer Zahlungsaufforderung an den verurteilten Haftpflichtversicherer
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (MDR 1985, S. 593) billigte der Schuldnerin, ebenfalls einer Haftpflichtversicherung, im Rahmen einer Urteilsvollstreckung eine Karenzzeit von wenigen Tagen zur Bezahlung der titulierten-Forderung zu, bevor ein rechtsanwaltliches Mahnschreiben notwendig im Sinne von § 788 ZPO ist. - LAG Köln, 31.01.1994 - 2 Ta 225/94
Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 411 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 593
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60
Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
Die Folgerung, daß das Gericht zur Ladung eines Gutachters auch dann verpflichtet ist, wenn nur solche Fragen angekündigt werden, deren Beantwortung nicht erheblich ist, geht fehl und läßt sich aus den zu § 411 ZPO ergangenen Entscheidungen des BGH (BGHZ 6, 398; 24, 15; NJW 1961, 2308) nicht ziehen.Der BGH verlangt einen ausreichend begründeten Antrag (BGHZ 24, 9,15; NJW 1961, 2308).
- BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56
Rechtsstellung des Scheinvaters
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
Der BGH verlangt einen ausreichend begründeten Antrag (BGHZ 24, 9,15; NJW 1961, 2308). - BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52
Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
Die Folgerung, daß das Gericht zur Ladung eines Gutachters auch dann verpflichtet ist, wenn nur solche Fragen angekündigt werden, deren Beantwortung nicht erheblich ist, geht fehl und läßt sich aus den zu § 411 ZPO ergangenen Entscheidungen des BGH (BGHZ 6, 398; 24, 15; NJW 1961, 2308) nicht ziehen. - BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56
Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
Die Folgerung, daß das Gericht zur Ladung eines Gutachters auch dann verpflichtet ist, wenn nur solche Fragen angekündigt werden, deren Beantwortung nicht erheblich ist, geht fehl und läßt sich aus den zu § 411 ZPO ergangenen Entscheidungen des BGH (BGHZ 6, 398; 24, 15; NJW 1961, 2308) nicht ziehen.
- OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15
Sachverständigenbeweis; Anhörung; wesentlicher Verfahrensfehler; Aufhebung
Rechtsmissbräuchlich ist ein Anhörungsantrag nur dann, wenn er sich ausdrücklich auf solche Fragen beschränkt, die unter keinem Gesichtspunkt beweiserheblich sind (vgl. OLG Hamm MDR 1985, 593; OLG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 U 844/15 -, abgedr. - OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 W 3/05
Zum Vergütungsanspruch des Sachverständigen bei Verweigerung einer mündlichen …
Von dieser Pflicht ist das Gericht nur entbunden, wenn es allein um die Beantwortung bereits eindeutig geklärter oder beweisunerheblicher Fragen geht (s. OLG Hamm, MDR 1985, S. 593;… OLG Oldenburg, OLGR 1998, S. 17, 18;… NJW-RR 1999, S. 178, 179;… Geiß/ Greiner, aaO., S. 253;… Zöller/Greger, aaO., § 411 Rdn. 5 a;… Baumbach/Hartmann, aaO., § 411 Rdn. 14); allerdings besteht die Pflicht des Gerichts, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, auch dann, wenn das Gericht dies für unzweckmäßig und entbehrlich hält (…s. BGH NJW-RR 2003, S. 208, 209).
Rechtsprechung
LG Köln, 05.03.1985 - 13 T 16/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 593
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 21.01.1992 - 2 W 5/92
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss über die Zurückweisung …
Entgegen der unter Berufung auf LG Köln MDR 1985, 593 [LG Köln 05.03.1985 - 13 T 16/85] vertretenen Auffassung der Klägerin begann die Beschwerdefrist auch nicht deshalb statt mit der Verkündung erst mit der Zustellung des Beschlusses zu laufen, weil der Beschluß in einem besonderen Termin verkündet worden ist, in dem die Klägerin als Antragstellerin nicht vertreten war.Das gilt umso mehr, als dem Gesetzgeber die auch in der Kommentarliteratur diskutierte Entscheidung des LG Köln MDR 1985, 593 [LG Köln 05.03.1985 - 13 T 16/85] nicht entgangen sein kann und er inzwischen hinreichend Gelegenheit gehabt hätte, die Vorschrift des § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO im Hinblick auf die Ablehnung des Erlasses eines Versäumnisurteils zu ändern.
Rechtsprechung
LG Mosbach, 12.03.1985 - 1 T 72/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 593
Rechtsprechung
AG Groß-Gerau, 29.03.1985 - 7 F 191/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 593